Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webshop:
einschließlich aller zugehörigen Unterseiten und Checkout-Funktionen.
2. Rechtsgrundlage
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem:
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
Die technischen Anforderungen richten sich nach der EN 301 549, Version 3.2.1, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA basiert.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webshop ist teilweise barrierefrei im Sinne der oben genannten Anforderungen.
Die Website erfüllt überwiegend die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Einzelne Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht vollständig barrierefrei:
4.1 CAPTCHA-Funktion im Checkout
Zur Absicherung gegen automatisierte Zugriffe wird derzeit ein visuelles CAPTCHA eingesetzt.
Das eingesetzte visuelle CAPTCHA ist für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen oder bei ausschließlicher Tastaturbedienung nur eingeschränkt nutzbar.
Maßnahme: Prüfung barrierearmer Alternativen (z. B. logikbasierte oder unsichtbare Verfahren).
4.2 Drittanbieter-Komponenten
Eingebundene Dienste Dritter (z. B. Zahlungsdienstleister, Tracking- oder Consent-Tools) können in einzelnen Bereichen Abweichungen von den WCAG-Anforderungen aufweisen.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Auswahl und vertraglicher Verpflichtung der Dienstleister kann nicht in allen Fällen eine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden.
4.3 PDF-Dokumente (sofern bereitgestellt)
Einzelne generierte PDF-Dokumente (z. B. Rechnungen) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei strukturiert.
Maßnahme: Evaluierung einer barrierefreien PDF-Generierung.
4.4 PDF-Dokumente (sofern bereitgestellt)
Bei einzelnen grafischen Bedienelementen, insbesondere Social-Media-Icons mit Verlinkungsfunktion, sind Alternativtexte derzeit nicht durchgängig implementiert. Die Art der Einbindung über Theme- und Template-Strukturen erschwert eine unmittelbare Anpassung.
Die Überarbeitung dieser Elemente zur Verbesserung der programmatischen Zugänglichkeit ist vorgesehen.
5. Erstellung und Prüfverfahren
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Zeitraum vom 23.06.2025 bis 26.06.2025 im Rahmen einer internen Selbstbewertung durch die Lutz GmbH.
Die Prüfung umfasste:
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Automatisierte Tests (u. a. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool)
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Manuelle Tastaturtests
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Struktur- und HTML-Validierungsprüfungen
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Stichprobenartige Tests mit Screenreader-Technologie
Die Bewertung orientierte sich an den Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA) gemäß EN 301 549.
Eine regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit ist vorgesehen.
6. Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren bei der Nutzung unseres Webshops auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Bitte geben Sie nach Möglichkeit an:
die konkrete URL der betroffenen Seite
verwendeten Browser und Version
verwendetes Betriebssystem
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 09544 98792 28
E-Mail: info@bellycloud.com
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu prüfen und im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu beheben.
7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass unser Webshop nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt und Sie auf Ihre Mitteilung hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach: 39 11 55, 39135 MagdeburgTelefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Website: MLBF AöR
Wenn Sie der Ansicht sind, dass unser Webshop nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt und Sie auf Ihre Mitteilung hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert, am: 26.02.2026
