Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir verfolgen das Ziel, unseren Onlineshop bellycloud.com barrierefrei im Sinne der gesetzlichen Vorgaben bereitzustellen. Dies geschieht auf Grundlage
- des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und
- der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV),
- sowie der EN 301 549, Version 3.2.1, angelehnt an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
Unser Onlineshop orientiert sich an den technischen Anforderungen der BFSG-Verordnung und erfüllt nach aktueller Prüfung im Wesentlichen die zentralen Kriterien der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA), wie sie in der Norm EN 301 549 definiert sind. Einzelne Ausnahmen (z. B. einfache visuelle Captchas zum Schutz vor automatisierten Zugriffen) bestehen, werden jedoch fortlaufend evaluiert und durch möglichst barrierearme Alternativen ergänzt. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte sind ohne Farbunterscheidung verständlich, Bilder verfügen über Alternativtexte (ausgenommen rein dekorative Inhalte).
- Bedienbarkeit: Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar, ohne Maus oder Touch-Gesten.
- Verständlichkeit: Nutzerführung, Beschriftungen und Hinweise sind klar und konsistent umgesetzt.
- Robustheit: Der Shop ist mit gängigen Hilfstechnologien kompatibel und in valider HTML-Struktur umgesetzt.
Diese Erklärung basiert auf der zuletzt durchgeführten Selbstbewertung, die von der Lutz GmbH im Zeitraum vom 23.06.2025 bis 26.06.2025 auf Grundlage der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vorgenommen wurde. Die Bewertung orientierte sich an den Vorgaben der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie sie im Zusammenhang mit dem BFSG durch die EN 301 549 gefordert sind.
Zur Unterstützung der Bewertung wurde unter anderem das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool eingesetzt, um automatisiert potenzielle Barrieren zu identifizieren. Einige durch das Tool gemeldete Hinweise – wie z. B. fehlende Alternativtexte bei rein dekorativen Bildern – stellen aus fachlicher Sicht keine tatsächliche Beeinträchtigung der Zugänglichkeit dar und wurden entsprechend eingeordnet.
Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt?
Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).
Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
- Telefon: 09544 98792 28
- Email: info@bellycloud.com
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach sechs Wochen keine Antwort gegeben haben, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße, 47
81541, München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/index.html
Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Diese Erklärung wurde erstellt, am: 04.06.2025
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert, am: 27.06.2025